Zum Inhalt

Der Weg zum Frieden in der Nachbarschaft

Mediation bedeutet das eigenverantwortliche Finden von Lösungen für Konflikte unter Beteiligung einer außenstehenden Person, die selbst in keiner Weise im Streitfall involviert ist. Die außenstehende Person, der Mediator, ist weder Schiedsrichter noch Sachverständiger, sondern ein Experte für Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Der Mediator wird von allen Parteien gemeinsam beauftragt, sie in den Verhandlungen zur Konfliktlösung zu unterstützen. Anstatt gar nicht miteinander zu reden oder in gegenseitigen Vorwürfen zu enden, werden die Parteien in die Lage versetzt, an der Lösung des Problems zu arbeiten und eine Vereinbarung zu erzielen.

Der Mediator arbeitet grundsätzlich allparteilich. Das bedeutet, dass er sein Handeln daran ausrichtet, dass im Gesprächsverlauf eine für alle Parteien zufriedenstellende und einhaltbare Lösung gefunden wird. Das steht im Gegensatz zur Tätigkeit eines Anwalts, der der Vertreter genau einer Partei ist.

Am Ende des (erfolgreichen) Mediationsprozesses sollten Sie folgende Aussagen treffen können:

  • Ich fühle mich gehört und verstanden.
  • Alle Themen, die mir wichtig sind, sind besprochen worden.
  • Ich finde, die vereinbarte Lösung ist fair.
  • Ich kann zu der Vereinbarung, die ich mit den anderen getroffen habe, stehen

Am Ende kann ein Kompromiss stehen – oder auch eine Lösung, an die niemand bisher gedacht hat und die einen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen kann.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an einer Nachbarschaftsmediation ist grundsätzlich freiwillig. Freiwilligkeit beinhaltet auch die Möglichkeit, diese jederzeit einseitig ohne Angabe von Gründen zu beenden. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Nachteile.

Eine Mediation macht dann Sinn, wenn die Parteien den grundsätzlichen Willen haben, eine gemeinsame Lösung zu finden, auch wenn anfangs eine solche vielleicht überhaupt nicht in Reichweite erscheint.

Rechtliches

Wenn Sie Mediation bei einem in die Liste des Justizministeriums gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) eingetragenen Mediator in Anspruch nehmen, unterliegen diese Mediationen einem besonderen rechtlichen Schutz:

  • Der Mediator ist zu absoluter Vertraulichkeit und Neutralität verpflichtet.
  • Für die Dauer der gehörig betriebenen Mediation sind die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen vor Zivilgerichten gehemmt (Fortlaufhemmung).
  • Der Mediator darf zum Inhalt der Mediation nicht als Zeuge in Zivilprozessen vernommen werden.

Beratung

Ein Mediator ist zu absoluter Neutralität und Allparteilichkeit verpflichtet. Daher ist es ethisch und gesetzlich ausgeschlossen, dass er persönliche Beratungsleistungen für Sie erbringt und gleichzeitig als Mediator in Ihrem Fall tätig ist. Beratung ist immer einseitig – Mediation erfolgt im Auftrag aller Parteien!

Zur Klärung allfälliger rechtlicher Aspekte in ihrem Konflikt wenden Sie sich daher bitte an Ihren Rechtsanwalt. Er kann auch die getroffenen Vereinbarungen für Sie überprüfen.

Wenn Sie psychologische Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich beispielsweise an Psychologen oder Psychotherapeuten wenden.

Vorgehensweise

Nachbarschaftskonflikte können manchmal sehr emotional geführt werden. Ab einem bestimmten Eskalationsgrad macht es daher Sinn, mit den Beteiligten ein vertrauliches Vorgespräch zu führen, um in Ruhe die aktuelle Situation, die jeweiligen Erwartungshaltungen und die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation zu besprechen.

Abhängig vom Ergebnis der Vorgespräche wird die weitere Vorgehensweise durch alle Parteien gemeinsam mit dem Mediator festgelegt. Auch hier gilt an oberster Stelle das Prinzip der Freiwilligkeit – es geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung.

Der erste Schritt

Oftmals leiden beide Seiten ähnlich unter der Situation, ohne dass die andere Seite davon weiß. Für eine Veränderung braucht es einen bewussten ersten Schritt – und etwas Mut.