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Schritt für Schritt zur Lehrlingsmediation

Allgemeiner Ablauf

Im Folgenden sind die Schritte zur Lehrlingsmediation aus Sicht des Betriebs angeführt.

1. Information im Vorfeld einholen

Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses ist an zahlreiche Fristen und Formalitäten gebunden. Eine rechtzeitige, kompetente Beratung ist für alle Beteiligten in jedem Fall empfehlenswert.

Weitere Informationen für Betriebe finden sich hier:

Informationen für Lehrlinge bietet z.B. die Arbeiterkammer

2. Unverbindliche Anfrage

Rufen Sie mich unverbindlich an. Gerne erläutere ich Ihnen Ablauf und Inhalt der Lehrlingsmediation. So wissen Sie bereits im Vorfeld, was passieren wird und was Sie erwarten können. Auch der Ort der Mediation (im Betrieb, in der Mediationspraxis, …) wird geklärt. Abhängig von den Festlegungen in diesem Gespräch erhalten Sie in der Folge ein konkretes Angebot.

Gerne führe ich bei Bedarf auch ein unverbindliches Telefonat mit dem Lehrling, um allfällige Fragen zu beantworten und Mediation zu erklären.

Der Lehrling hat das Recht, den vorgeschlagenen Mediator abzulehnen. Dann muss vom Lehrberechtigten ein Zweiervorschlag mit weiteren Mediatoren gemacht werden, aus dem der Lehrling auswählen muss. Bei keiner Wahl gilt der erste Mediator der Liste als angenommen.

3. Terminvereinbarung

Im Zuge der Beauftragung der Mediation stimmen wir den Zeitpunkt der Mediationssitzung ab. Wesentlich ist, dass die gesetzlich geforderten Teilnehmer verfügbar sind.

4. Einzelvorgespräche

Als Vorbereitung zur gemeinsamen Mediationssitzung werden in der Regel mit dem Lehrling und dem Lehrberechtigten vertrauliche, max. 30-minütige Einzelgespräche durchgeführt. Diese können per Videokonferenz oder auch persönlich durchgeführt werden.

5. Gemeinsame Mediationssitzung

Alle Beteiligten versammeln sich im Raum und die Mediationssitzung startet unter der Leitung des Mediators. Am Ende der Sitzung wird gemeinsam der aktuelle Stand evaluiert. Je nach Verlauf und Wunsch des Auftraggebers wird ein weiterer Termin vereinbart oder eines der gesetzlich geforderten Ergebnisse festgehalten und die Mediation beendet.

Kosten

Die Kosten der Lehrlingsmediation hat das Unternehmen zu tragen, sofern die Auflösung des Lehrvertrags durch den Lehrberechtigten angestrebt wird. Je nach Aufwand und Umfang erstelle ich für Sie gerne ein individuelles Angebot.

Der erste Schritt

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Gerne erzähle ich Ihnen unverbindlich und vertraulich mehr.