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Lehrlingsmediation vor Ausbildungsübertritt in Krems und Niederösterreich

Wenn ein Ausbildungsübertritt nach §15a BAG im Raum steht, muss vorab eine Lehrlingsmediation durchgeführt werden. Für viele Betriebe ist das der erste Kontakt mit diesem Verfahren – entsprechend groß ist oft die Unsicherheit, welche Schritte einzuhalten sind.

Lehrlingsmediationen beginnen nicht immer mit derselben Ausgangslage. Manchmal besteht noch die Hoffnung, dass durch ein klares Gespräch Veränderungen möglich werden. In anderen Fällen steht der Ausbildungsübertritt bereits konkret im Raum.

Als eingetragener Mediator begleite ich das Verfahren strukturiert und neutral. Ziel ist ein geordneter Gesprächsrahmen, in dem die aktuelle Situation besprochen und die nächsten Schritte geklärt werden können. Somit wird der gesetzlichen Forderung gemäß §15a BAGZweck der Mediation ist es, die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist.“ genüge getan.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie mich direkt anrufen.

Sie finden weitere Kontaktdaten am Ende dieser Seite.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lehrlingsmediation, Ablauf und Kosten habe ich im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Wie ist der allgemeine Ablauf einer Lehrlingsmediation?

Im Folgenden sind die Schritte zur Lehrlingsmediation im Zuge des Ausbildungsübertritts aus Sicht des Betriebs angeführt. Der geschilderte Ablauf entspricht dem gesetzlich geforderten Minimum. Individuelle Anpassungen sind jederzeit möglich.

1. Information im Vorfeld einholen

Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses ist an zahlreiche Fristen und Formalitäten gebunden. Eine rechtzeitige, kompetente, persönliche Beratung ist für alle Beteiligten empfohlen.

Betriebe können sich bei der WKO NÖ informieren. Diese stellt auch Formulare für den Ausbildungsübertritt inklusive Lehrlingsmediation zur Verfügung.

Informationen für Lehrlinge bietet z. B. die Arbeiterkammer

2. Unverbindliche Anfrage

Rufen Sie mich unverbindlich an. Gerne erläutere ich Ihnen Ablauf und Inhalt der Lehrlingsmediation. So wissen Sie bereits im Vorfeld, was passieren wird und was Sie erwarten können. Auch der Ort der Mediation (im Betrieb, in der Mediationspraxis, …) wird geklärt. Abhängig von den Festlegungen in diesem Gespräch erhalten Sie in der Folge ein konkretes Angebot.

Gerne führe ich bei Bedarf auch ein unverbindliches Telefonat mit dem Lehrling, um allfällige Fragen zu beantworten und Mediation zu erklären.

Der Lehrling hat das Recht, den vorgeschlagenen Mediator abzulehnen. Dann muss vom Lehrberechtigten ein Zweiervorschlag mit weiteren Mediatoren gemacht werden, aus dem der Lehrling auswählen muss. Bei keiner Wahl gilt der erste Mediator der Liste als angenommen.

3. Terminvereinbarung

Sobald die Auswahl des Mediators entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen ist, können wir den Termin abstimmen.

  • Wesentlich ist, dass die gesetzlich geforderten Teilnehmer (Lehrling, Lehrberechtigter, ev. Vertrauensperson des Lehrlings, ev. gesetzlicher Vertreter des Lehrlings) verfügbar sind.
  • In der Regel findet das Mediationsgespräch während der Arbeitszeit statt.

4. Einzelvorgespräche

Als Vorbereitung zur gemeinsamen Mediationssitzung werden in der Regel mit dem Lehrling und dem Lehrberechtigten vertrauliche Einzelgespräche durchgeführt. Diese können per Videokonferenz oder auch persönlich durchgeführt werden. Die maximale Dauer beträgt jeweils etwa 30 Minuten.

Im Idealfall finden die Gespräche eine Woche vor der gemeinsamen Sitzung statt. Es ist allerdings auch möglich, diese direkt vor der Mediationssitzung durchzuführen, sodass die Mediation geblockt durchgeführt wird.

5. Gemeinsame Mediationssitzung

Normalerweise findet die gemeinsame Mediationssitzung im Betrieb statt. Dazu ist ein Raum notwendig, in dem die Privatsphäre gesichert ist (geschlossene Tür, keine Fensterfront zum Betriebsbereich). Falls gewünscht, ist die Mediationssitzung natürlich auch in meiner Praxis in Krems möglich.

Alle Beteiligten versammeln sich im Raum. Die Anwesenheit wird festgestellt und dokumentiert. Anschließend werden die Beteiligten vom Mediator durch das Gespräch geführt.

Falls nicht anders machbar, können Beteiligte online an der Mediation teilnehmen. Die technische Infrastruktur (Notebook, MS Teams, Netzwerkverbindung) dazu wird von mir beigestellt. Details dazu müssen im Vorfeld abgestimmt werden.

Am Ende der Sitzung wird gemeinsam der aktuelle Stand evaluiert.

6. Ende der Mediation

Je nach Verlauf und Wunsch des Auftraggebers wird ein weiterer Termin vereinbart oder eines der gesetzlich geforderten Ergebnisse festgehalten und die Mediation beendet.

Was macht der Betrieb / der Mediator?

AktivitätBetriebMediator
Fristgerechte Ankündigung Ausbildungsübertritt X
Fristgerechte Auswahl des MediatorsX
Terminkoordination und Einladungen zum MediationsgesprächX
Durchführung Vorgespräch mit Lehrling und BetriebX
Leitung strukturiertes MediationsgesprächX
Dokumentation des Ergebnisses des MediationsgesprächsX
Durchführung weiterer Schritte in Abhängigkeit vom ErgebnisX

Was kostet eine Lehrlingsmediation?

Die Kosten der Lehrlingsmediation hat das Unternehmen zu tragen, sofern die Auflösung des Lehrvertrags durch den Lehrberechtigten angestrebt wird. Je nach Aufwand und Umfang erstelle ich für Sie gerne ein individuelles Angebot.

Das folgende Pauschalangebot deckt den typischen Basisumfang einer Lehrlingsmediation ab. Im Endpreis von € 600 (unecht MwSt. befreit) inkludiert sind:

  • 2 x Einzelgespräche (bis zu 30 Minuten) online oder geblockt mit der Mediation im Betrieb
  • 1 x Mediationsitzung bis zu 90 Minuten vor Ort im Betrieb
  • An- und Abreisezeit bis zu 30 km von Krems
  • Fahrtkosten bis zu 30 km von Krems
  • Bestätigung des Ergebnisses der Mediation gemäß §15a BAG.
  • Alle Vor- und Nachbereitungszeiten

Für darüber hinausgehende Leistungen erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Mein regulärer Stundensatz für betriebliche Leistungen beträgt € 270.

Beachten Sie die Regelungen für Terminverschiebungen. Erfahrungsgemäß ist mit Terminverschiebungen bei Lehrlingsmediationen immer zu rechnen. Ich bin bestrebt, hier eine möglichst flexible Lösung für Sie anzubieten:

  • Kurzfristige Terminverschiebungen wegen Krankheit o. ä. bis zum Abend des Vortags der Mediation stelle ich nicht in Rechnung, wenn ein Ersatztermin stattfindet.
  • Für Terminverschiebungen am Tag der Mediation stelle ich einen Zeitaufwand von 30 min und zusätzlich die Zeit ab Abfahrt Praxis Krems bis Rückkehr Praxis Krems zum regulären Stundensatz zusätzlich zum Pauschalbetrag in Rechnung. Diese Regelung gilt für jeden vereinbarten und nicht wahrgenommenen Termin.

Bei Absage der Mediation nach Erteilung des Auftrags stelle ich nur die tatsächlich erbrachten Leistungen zu meinem regulären Stundensatz für betriebliche Leistungen in Rechnung. Zusatzaufwände, die durch Terminverschiebungen am Tag der Mediation entstehen (siehe oben) werden voll verrechnet. Es können dadurch Beträge entstehen, die den Pauschalbetrag überschreiten.

Termin oder Angebot anfragen

Antworten auf häufige Fragen

Wer trägt die Kosten? Der Betrieb hat die Kosten zu tragen.

Welche Rolle hat der Mediator? Der Mediator ist allparteilich. Er vertritt weder Betrieb noch Lehrling, sondern moderiert ein klares, faires Gespräch.

Wie schnell kann eine Lehrlingsmediation stattfinden? Innerhalb von zwei Wochen sind Termine möglich.

Kann der Lehrling den Mediator ablehnen? Den Erstvorschlag ja. Aus dem folgenden Zweiervorschlag muss gegebenenfalls der Erstgereihte akzeptiert werden.

Gibt es Formulare für die Durchführung von Ausbildungsübertritt und Lehrlingsmediation? Ja, auf der Webseite der WKO NÖ.

Wo können sich Lehrlinge informieren? Auf der Website der Arbeiterkammer.

Anfrage

Rufen Sie mich gerne direkt an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Dr. Jürgen Kattner
Eingetragener Mediator
Sparkassengasse 3/4 (1. Stock), A-3500 Krems / Donau
office@mediation-kattner.at
0677 / 635 44 980